Anti-Doping-Razzien in 33 Ländern: Europol nimmt mehr als 200 Menschen fest
Wann genau die Substanz in einem „nicht geringen Maß“ besteht, variiert je nach Dopingmittel. Doping birgt viele und teilweise auch schwere Gesundheitsrisiken, die trotz deren allgemeiner Bekanntheit eine hohe Anzahl von Sportlern nicht von einer regelmäßigen Einnahme abhalten. Werden die Dopingmittel bei einer Hausdurchsuchung oder ähnliches entdeckt, muss dem Täter demnach nachgewiesen werden können, dass geplant war, diese im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Wettkampf einzunehmen. Im Einzelfall kann auch dem Freizeit-Sportler, der die Dopingmittel nur zu privaten Zwecken, z.B. Dem Imponieren vor Frauen, einnehmen wollte, eine entsprechende Tat zu Last gelegt werden, wenn etwa demnächst ein Wettkampf bevor stand, bei dem er nachweislich angemeldet war. Besitz von nicht geringen Mengen oder das Verbringen in die EU zu eigenen oder fremden Nutzungszwecken.
- Der Richter betrachtet hier den einzelnen Fall und bestimmt die Strafe dann nach Abwägung aller Umstände.
- Zum Muskelaufbau werden vorrangig anabole, androgene Steroide wie Testosteron und Dihydrotestosteron (DHT; Abbildung 2) sowie Somatotropin genutzt.
- Die Banden schickten immer öfter nicht gleich ganze Ladungen gefälschter Präparate aus Asien in Richtung Europa.
- Zu diesen Stoffen gehören Anabolika und Wachstumshormone ß2Sympathomimetika.
Diese Art von Zusammenarbeit bringe echte Resultate und könne einen bedeutenden Einfluss auf die Verfügbarkeit verbotener Substanzen haben. „Wir stehen bereit, um diese Art von Rolle in einer jeglichen, andauernden Operation fortzusetzen. https://empirewheelsdirect.com/sp-sustanon-forte-the-ultimate-solution-for Dies ist ein gemeinsamer Kampf gegen Sportbetrug auf dem Kontinent“, sagte Younger einer Mitteilung der Wada zufolge. Bei der größten internationalen Anti-Doping-Razzia haben die Polizeifahnder auch in Deutschland zugeschlagen.
Anglizismen in der deutschen Pressesp…
Zu beachten ist, dass im Gegensatz zum Selbstdoping bei bloßem Besitz und Erwerb von Dopingmitteln eine „nicht geringe Menge“ gefordert wird. Was darunter zu verstehen ist, wird durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) für die einzelnen Stoffe festgelegt. Nicht nur das Selbstdoping ist untersagt, sondern auch der sonstige Umgang und Gebrauch von Dopingmitteln. Während im Alltag nur von „Doping“ gesprochen wird, kennt das AntiDopG viele verschiedene Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit Doping stehen und strafbar sind. Das AntiDopG erfasst jedoch nur das Doping von Menschen, sodass beispielsweise das Dopen eines Rennpferdes zumindest nach diesem Gesetz nicht strafbar ist. Die Strafbarkeit von Doping wurde früher durch den § 6a des Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt.
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Der Sportler begeht also eine Straftat, wenn er sich – ohne medizinische Indikation – die Dopingpräparate selbst verabreicht und in seinem Blut daraufhin eine verbotene Dopingsubstanz nachgewiesen wird, die der Verschaffung eines Vorteils im Wettbewerb dient. Bei dem Wettbewerb muss es sich um eine Sportveranstaltung handeln, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation in direkter oder indirekter Weise organisiert wird und bei der zuvor festgelegte Regeln mit verpflichtender Wirkung gelten. Dabei müssen Entdeckung der illegalen Hilfsmittel und Sportwettkampf nicht einmal unmittelbar aufeinander folgen.
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Allerdings kommt es durch die Einnahme auch zum überdurchschnittlichen Wachstum von Knochen und inneren Organen, was unter Umständen schwere Krankheiten auslösen kann. Die Tatsache, dass die Präparate in sogenannten „Untergrundlabors“ hergestellt werden und eine dementsprechend mangelhafte Qualität aufweisen, hält viele Sportler dennoch nicht von deren Einnahme ab. Das Erzielen eines schlanken und muskulösen Körpers als Schönheitsideal und der übersteigerte Ehrgeiz im Sportwettkampf überwiegen meist den durch die Nebenwirkungen drohenden ersthaften gesundheitlichen Gefahren. “Die Gewinnmargen von bis zu 1000 Prozent lassen jegliche Skrupel offensichtlich vergessen”, sagt Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher der Frankfurter Zollfahndung.